Rassestandard

Grosser Schweizer Sennenhund

Der Grosse Schweizer Sennenhund war im 1900 Jahrhundert in Mitteleuropa in landwirtschaftlichen und handwerklichen Betrieben verbreitet. Die Hunde wurden zum Bewachen der Höfe und Betriebe, zum Treiben und Hüten von Vieh und zum Ziehen von Karren gezüchtet. Daraus ergaben die geforderte Wesen- und Verhaltensmerkmale wie , dass die Hunde nicht jagen durften, ein imposantes Erscheinungsbild aufwiesen, sehr wachsam und aufmerksam sein sollten, eine starke Bindung zu Hof und Mensch entwickeln und grosse soziale Kompetenz besitzen im Kontakt mit Menschen und anderen Tieren.

Die damals formulierten Aussagen haben bis heute im wesentlichen Gültigkeit: Grosse Schweizer Sennenhunde sind gute Wächter, Verteidiger ohne Furcht, gute Begleiter und oft leidenschaftliche Zugtiere. Sie sind liebevoll, anhänglich und freundlich, treu und lebhaft.

Ein Hund mit diesen Wesensmerkmalen bedarf einer konsequenten , artgerechten Erziehung. Ihm ist es sehr wichtig bei seinen Menschen zu leben, ein Aufenthalt im Zwinger lässt seiner hohen sozialen Bindungsfähigkeit und seinem Bindungsbedürfnis verkümmern. Der grosse Schweizer Sennenhund ist für eine Zwingerhaltung ungeeignet.

 

FCI Rassestandard

URSPRUNG : Schweiz. DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL-
STANDARDES : 25. 03. 2003. VERWENDUNG : Ursprünglich Wach- und Zughund; heute auch
Begleit-, Schutz- und Familienhund.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer, Molossoide, Schweizer
Sennenhunde und andere
Rassen. Sektion 3 Schweizer Sennenhunde.
Ohne Arbeitsprüfung.
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : 1908, anlässlich der Jubiläumsausstellung zum 25-Jährigen Bestehen der SKG, wurden dem grossen Förderer der schweizerischen Sennenhunde, Prof. A.Heim, zwei kurzhaarige Berner Sennenhunde vorgestellt. Er erkannte in ihnen den alten, im Verschwinden begriffenen grossen Sennen- oder Metzgerhund, dessen Vorfahren früher in Mitteleuropa als „Metzger- oder Fleischerhunde“ weit verbreitet waren und als Schutz-, Zug- oder Treibhunde gezüchtet wurden. 1909 anerkannte die SKG die Rasse als eigenständig durch Eintragung im Schweizerischen Hundestammbuch (Band 12). 1912 wurde zwecks Förderung und Reinerhaltung der Rasse der „Klub für Grosse Schweizer Sennenhunde“ gegründet. Erst am 5.Februar 1939 erfolgte die Publikation des ersten Standardes durch die FCI. Heute wird der Grosse Schweizer Sennenhund, auch in anderen europäischen Ländern wegen seines ruhigen und verlässlichen Wesens vor allem als Familienhund gezüchtet und geschätzt.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Dreifarbiger, stämmiger, starkknochiger und gut bemuskelter Hund. Trotz seiner Grösse und seines Gewichtes zeigt er Ausdauer und Beweglichkeit. Das Geschlechtsgepräge von Rüde und Hündin ist deutlich.
FCI-St.Nr. 583

WICHTIGE PROPORTIONEN :

Rumpflänge (von der Bugspitze zum Sitzbeinhöcker
gemessen): Widerristhöhe = 10 : 9.
Brusttiefe : Widerristhöhe = 1 : 2.
Oberkopflänge: Fanglänge = 1 : 1.
Schädelbreite: Fangbreite = 2 : 1.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Sicher, aufmerksam, wachsam und furchtlos in Alltagssituationen, gutmütig und anhänglich mit vertrauten Personen, selbstsicher gegenüber Fremden; mittleres Temperament.
KOPF : Dem Körper entsprechend kräftig, aber nicht schwer. Rüdenkopf kräftiger als der Kopf der Hündin.
OBERKOPF : Schädel : Flach und breit. Die am Stirnansatz beginnende Mittelfurche läuft nach oben aus. Stop : Wenig ausgeprägt.
GESICHTSSCHÄDEL : Nasenschwamm : Schwarz. Fang : Kräftig, länger als tief, weder von oben noch von der Seite gesehen spitz. Nasenrücken gerade, ohne Mittelfurche. Lefzen : Wenig ausgebildet, anliegend; schwarz pigmentiert. Keine Hängelefzen. Kiefer / Zähne : Kiefer kräftig. Vollständiges, kräftiges und regelmässiges Scherengebiss. Fehlen von 2 Zähnen (Prämolaren 1 und/oder Prämolaren 2) toleriert. Fehlende M3 (Molaren 3) bleiben unberücksichtigt. Augen : Mittelgross, mandelförmig, weder tiefliegend noch hervorstehend, haselnuss- bis kastanienbraun; Ausdruck: aufgeweckt, freundlich. Lider gut anliegend. Lidrand dunkel pigmentiert. Ohren : Mittelgross, dreieckig und ziemlich hoch angesetzt. In Ruhe flach anliegend, bei Aufmerksamkeit nach vorn gerichtet. Innen und aussen gut behaart.
FCI-St.Nr. 584
HALS : Kräftig, muskulös, eher gedrungen. Keine Wamme.
KÖRPER : Etwas länger als die Widerristhöhe. Rücken : Mässig lang, kräftig und gerade. Lenden : Breit und stark bemuskelt. Kruppe : Lang und breit, in sanfter Rundung abfallend; nie überhöht oder abgeschlagen.
Brust : Kräftig, breit, bis zu den Ellenbogen reichend. Rippenkorb von rund-ovalem Querschnitt, weder flach noch tonnenförmig. Vorbrust gut entwickelt. Untere Profillinie und Bauch : Bauch und Flanken wenig aufgezogen.
RUTE : In harmonischer Fortsetzung der Kruppe angesetzt, ziemlich schwer, bis zum Sprunggelenk reichend; in Ruhe hängend; bei Aufmerksamkeit und in der Bewegung höher und leicht nach oben gebogen, aber niemals geringelt oder über den Rücken gekippt getragen.
GLIEDMASSEN
VORDERHAND : Allgemeines: Von vorne gesehen gerade und parallel, eher breit gestellt. Schultern : Schulterblatt lang, kräftig, schräggestellt, anliegend und gut bemuskelt, mit dem Oberarm einen nicht zu stumpfen Winkel bildend. Unterarm : Starkknochig, gerade. Vordermittelfuss : Fest; von vorne gesehen in gerade Fortsetzung des Unterarms, von den Seiten gesehen nahezu senkrecht gestellt.
HINTERHAND : Allgemeines : Von hinten gesehen gerade und nicht zu eng gestellt. Hintermittelfuss und Pfoten weder ein- noch auswärts gedreht; Afterkrallen müssen entfernt sein, ausser in den Ländern, in denen die Entfernung der Afterkrallen gesetzlich verboten ist. Oberschenkel : Ziemlich lang; Keulen breit, kräftig und gut bemuskelt. Kniegelenk : Deutlich stumpf gewinkelt.
FCI-St.Nr. 585
Unterschenkel : Relativ lang. Sprunggelenk : Kräftig und gut gewinkelt.
PFOTEN : Kräftig, gerade gerichtet, mit eng aneinanderliegenden, gut gewölbten Zehen und kräftigen Krallen.
GANGWERK : Raumgreifender, gleichmässiger Bewegungsablauf in allen Gangarten; ausgreifender, freier Vortritt und guter Schub aus der Hinterhand; im Trab, von vorne und von hinten betrachtet, geradlinige Gliedmassenführung.
HAARKLEID
HAAR : Stockhaar mit dichtem, mittellangem Deckhaar und dichter, möglichst dunkelgrau bis schwarz gefärbter Unterwolle. Kurzes Deckhaar ist bei vorhandener Unterwolle zulässig.
FARBE : Typische Dreifarbigkeit : Grundfarbe schwarz mit symmetrischem rot-braunem Brand und weissen Abzeichen. Das Rot- braun befindet sich zwischen dem Schwarz und den weissen Abzeichen an den Backen, über den Augen, an der Innenseite der Ohren, seitlich an der Brust, an allen vier Läufen und an der Unterseite der Rute. Die weissen Abzeichen befinden sich an Kopf (Blesse und Fang), an Kehle und Brust (durchgehend), Pfoten und Rutenspitze. Zwischen der Blesse und den rot-braunen Abzeichen über den Augen sollte ein Streifen Schwarz verbleiben. Weisser Nackenfleck oder weisser Halsring toleriert.
GRÖSSE : Widerristhöhe für Rüden : 65 – 72 cm, Widerristhöhe für Hündinnen: 60 – 68 cm.
FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.
• Unsicheres Verhalten. FCI-St.Nr. 586
Fehlen von anderen Zähnen als insgesamt höchstens 2 Prämolaren (PM1 und/oder PM2). Die M3 werden nicht berücksichtigt. Zangengebiss.
Helle Augen; mangelhafter Lidschluss.

Haarkleid:
o Durchscheinende gelblich-braune oder hellgraue Unterwolle.
o UnreineFarben. • Zeichnungsfehler:
o FehlendeKopfzeichnung,zubreiteBlesse. o Weisse Fangzeichnung, die deutlich weiter als bis zu
den Lefzenwinkeln reicht. o Weisse „Stiefel“ (Weiss, das höher als bis zu den
Vorder- oder Hintermittelfussgelenken reicht). o AuffallendasymmetrischeZeichnung.
AUSSCHLIESSENDE FEHLER :
Schwere Wesensfehler (Ängstlichkeit oder Aggressivität).
Rückbiss, V orbiss, Kreuzbiss.
Ektropium, Entropium.
Ein oder zwei blaue Augen (Glasauge).
Kurzhaar mit fehlender Unterwolle.
Langhaar.
Fehlende Dreifarbigkeit.
Andere Grundfarben als Schwarz.
Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
FCI-St.Nr. 58